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Du bist ein Organisationstalent? Hinter jeder Akte siehst Du den Menschen, den Du auf seinem Weg zum Recht begleitest?
Als Justizfachangestellte bzw. Justizfachangestellter bist Du als Allroundkraft in unterschiedlichen Bereichen an Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und trägst einen wichtigen Teil dazu bei, dass Recht und Justiz bei uns reibungslos funktionieren.
Als Justizfachangestellte bzw. Justizfachangestellter bist Du die Ansprechperson für Menschen, die Hilfe und Orientierung in rechtlichen Verfahren suchen. Von der Erstellung von Verhandlungsprotokollen bis hin zur Gewährung der Akteneinsicht sind Deine Aufgaben vielfältig und helfen den Bürgerinnen und Bürgern dabei, dass aus ihren Rechtsfragen Antworten werden.
Dabei arbeitest Du eng mit anderen Bereichen zusammen und bist im ständigen Austausch mit Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und unseren Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern.
Du hast die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Schulabschluss? Dann steht Deiner Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten nichts im Weg. Bewerberinnen oder Bewerber mit Hauptschulabschluss haben ebenso Chancen auf die Ausbildung – diese verlängert sich dann auf drei Jahre.
Weitere Infos dazu: justiz.nrw.de/karriere
Justizfachangestellte durchlaufen eine 2,5-jährige staatlich anerkannte Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung von Justizfachangestellten (AusbVO JFAng).
Los geht es immer zum 1. August oder 1. September eines Jahres. Dabei lernst Du im Wechsel an Deinem Ausbildungsgericht und an einem Berufskolleg nahe Deines Ausbildungsstandorts. Zusätzlich finden Teile der Ausbildung bei einer Staatsanwaltschaft und den zentralen Insolvenz- und Registergerichten statt. Übrigens: An unseren Ausbildungsstätten wirst Du aber nicht nur in der Praxis fit gemacht, sondern auch in der Theorie. Unsere Ausbilderinnen und Ausbilder geben Dir das nötige Know-how für angehende Justizfachangestellte an die Hand, so wirst Du bestens auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet.
Nach 12-18 Monaten erwartet Dich eine Zwischenprüfung, in der du Deinen Lernstand überprüfen kannst. Zum Abschluss absolvierst Du eine schriftliche und eine praktische Prüfung und bist dann fertige Justizfachangestellte bzw. fertiger Justizfachangestellter.
1.036,82 Euro brutto im 1. Jahr,
1.090,96 Euro brutto im 2. Jahr
und 1.140,61 Euro brutto im 3. Jahr. (Stand: Januar 2020)
Nach der Ausbildung erhalten alle Justizfachangestellten eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Deine Ausbildung fördert vielfältige Kompetenzen: wirtschaftliche, technische, ökologische, organisatorisch und soziale zum Beispiel. Stärken, mit denen Du als Justizfachangestellte bzw. Justizfachangestellter später eigenständig eine Vielzahl an Aufgaben übernimmst.
Unter anderem:
Zukunft ist sicher! Nach Deiner Ausbildung hast Du gute Chancen, zuerst befristet und dann auch dauerhaft in den Justizdienst übernommen zu werden.
Du willst noch mehr? Weiter lernen und Deine Stärken entwickeln? Dann hast Du die Möglichkeit der Weiterqualifizierung zur Gerichtsvollzieherin bzw. zum Gerichtsvollzieher oder zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirt.
Hier kannst Du Dich ab sofort für die Berufe Justizfachangestellte bzw. Justizfachangestellter, Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt und Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger bewerben.
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